Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung in Saarbrücken: Mit Willenserklärungen sind Sie im Notfall bestens abgesichert

Bei einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder Sorgerechtsverfügung handelt es sich um wichtige Willenserklärungen, bei denen Personen benannt werden, die sich im Ernstfall um Sie oder Ihre Angehörigen kümmern.

  • Willenserklärungen gelten, sobald eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
  • Die Patientenverfügung regelt, wer sich um medizinische Maßnahmen kümmern soll.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter benannt werden.
  • Eine Sorgerechtsverfügung regelt, wer sich um die Kinder kümmern soll.

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung

Was macht die einzelnen Willenserklärungen aus?

Jede Willenserklärung ist wichtig, sollten Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können, zum Beispiel, weil Sie erkrankt sind. Die Patientenverfügung ist essentiell, damit Sie jemanden bestimmen können, der den medizinischen Maßnahmen zustimmt oder diese ablehnt, insbesondere lebenserhaltende Maßnahmen.

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie eine andere Person benennen, die alle oder einzelne Aufgaben für Sie übernimmt, die Sie nicht mehr ausführen können.

Eine Sorgerechtsverfügung regelt hingegen, wer sich um Ihre Kinder kümmert, sollten Sie versterben, bevor Ihre Kinder volljährig sind. Wichtig ist es, die Willenserklärungen rechtzeitig aufzusetzen, damit Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens abgesichert sind.

Hilfreiche Informationen zu den einzelnen Vollmachten erhalten Sie beim zuständigen Staatsministerium oder in einer individuellen Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Die am häufigsten gestellten Fragen über die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung im Überblick

Wer sollte eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen?
Jeder ab 18 Jahren kann und sollte eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, da Krankheiten und Unfälle nicht nur ältere Menschen treffen können. Gleiches gilt auch für die Sorgerechtsverfügung, mit der ein Elternteil regeln kann, was mit den Kindern nach seinem Tod geschieht.

Willenserklärungen sind auch wichtig, um die Erbfolge, die Vormundschaft, die Vermögenssorge oder Personensorge zu regeln. Aus diesem Grund ist der Personenkreis breit gefächert, der ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen sollte.

Wann sollte man Willenserklärungen aller Art aufsetzen?
Damit die Fälle nicht vor dem Familiengericht oder dem Betreuungsgericht landen, ist es ratsam, die Willenserklärungen frühzeitig aufsetzen zu lassen. Die Vorsorgedokumente sollten Sie lange vor einer Krankheit notariell beurkunden und die Daten im zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.

Welche Punkte sollten eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Sorgerechtsverfügung beinhalten?
Sie sollten immer darauf achten, dass wenigstens ein Bevollmächtigter und ein Vertreter genannt sind. Außerdem dürfen die Unterschrift, das Datum und der Ort nicht fehlen. Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung sollten immer schriftlich erfolgen. Welche individuellen Regelungen es gibt, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wann treten die Vollmachten und Willenserklärungen in Kraft?
Vollmachten und Willenserklärungen treten dann in Kraft, wenn sie abgegeben werden. Mandanten sollten Dritte deshalb über die Erklärung in Kenntnis setzen. Eine Erstellung oder Beurkundung der Willenserklärung alleine reicht nicht aus, außer beim Testament.

Wie bekommt mein Arzt die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass der Bevollmächtigte diese im Ernstfall schnell griffbereit hat und an den Arzt weiterreichen kann. Hilfreich kann hier ein Vorsorgepaket samt Infokarte sein, welche über den Aufbewahrungsort informiert. Sie selbst können außerdem Freude, Angehörige und Ihren Arzt über die Willenserklärung in Kenntnis setzen und diese zudem beim zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.

Sie haben weitere Fragen oder Interesse an einem unverbindlichen Termin?

Claude Burgard – Ihr unabhängiger Vorsorgeberater für Willenserklärungen und Vollmachten in Saarbrücken

Als Vorsorgeberater mit über 15 Jahren Erfahrungen im Versicherungsbereich ist es mir ein wichtiges Anliegen, Sie über Vollmachten und Willenserklärungen umfassend zu informieren, damit Sie die Risiken von fehlenden Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Sorgerechtsverfügungen kennen.

Aus diesem Grund arbeite ich mit meinem Kooperationspartner von juradirekt.com zusammen, bei dem Sie einige Serviceleistungen zum Festpreis erhalten, wie etwa rund ums Sorgerecht. Bitte beachten Sie: Wir führen keine Rechtsberatung durch! Dies obliegt alleine dem kooperierenden Anwalt.

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Herr Burgard betreut uns seit Jahren in allen Versicherungsfragen und hat uns stets kompetent und ehrlich beraten, sowie im Anschluß den optimalen Anbieter / Tarif gefunden. TOP!

— Achim Dräger, Geschäftsführer
IMA GmbH · Marketing & Consulting