Riester-Rente in Saarbrücken: Staatliche Zulagen erhöhen Ihre Rente im Alter

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie erhalten jährliche Zulagen und Steuervorteile, womit Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern können.

  • Sie erhalten eine jährliche Sparzulage für sich und jedes Ihrer Kinder.
  • Gutverdiener profitieren von der Steuerersparnis der Riester-Rente.
  • 30 Prozent des Sparkapitals können Sie mit Renteneintritt in einer Summe erhalten.
  • In der Auszahlungsphase gibt es eine lebenslange monatliche Rente.

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Riester-Rente

Was steckt hinter dieser Art der privaten Altersvorsorge?
Für Förderberechtigte zahlt sich die Riester-Rente als private Altersvorsorge aus, denn es gibt staatliche Zulagen und Steuervorteile. Sparer können sich zwischen der klassischen Riester-Rente, dem Wohn-Riester oder der fondsgebundenen Riester-Rente entscheiden. Ebenso ist ein Fondssparplan oder eine Verknüpfung mit der betrieblichen Altersvorsorge denkbar. Den weitaus größten Anteil hat dabei die Riester-Rentenversicherung.

Wer die Förderung in voller Höhe erhalten möchte, zahlt vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens aus dem Vorjahr abzüglich der ihm zustehenden Zulagen in die Riester-Rente ein und erhält dann eine jährlich wiederkehrende Grundzulage und Kinderzulage. Geringverdiener müssen so zum Beispiel jährlich nur den Mindestbeitrag von 60 Euro in die Riester-Rente einzahlen.


Im Alter können Sie sich 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen und erhalten im Anschluss vom verbleibenden Restkapital eine lebenslange monatliche Rente.

Die am häufigsten gestellten Fragen über die Riester-Rente im Überblick

Für wen ist die Riester-Rente geeignet?
Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und Beamte können teilnehmen, unter Umständen profitieren aber auch Auszubildende, Selbständige sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die kein eigenes Einkommen haben. Die Riester-Rente eignet sich besonders für kinderreiche Geringverdiener oder alleinstehende Gutverdiener. Beide Gruppen können am stärksten durch die Förderung bzw. die Steuervorteile profitieren.

Wie hoch ist die Förderung der privaten Rente?
Jedes Jahr erhalten die Sparer Zulagen vom Staat. Die Grundzulage beträgt 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro (vor 2008 geboren) oder 300 Euro (ab 2008 geboren). Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, bekommt auch die Kinderzulage bei der Riester-Rente. Ausnahmen hiervon sind auf besonderen Antrag möglich. Für Berufseinsteiger, die beim Abschluss des Vertrags noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es zudem einmalig 200 Euro.

Alle Zulagen müssen Sie jedes Jahr bei der Zulagenstelle für Altersvermögen anfordern. Mit einer entsprechenden Vollmacht beim jeweiligen Anbieter geschieht diese Beantragung aber auch automatisch. Die volle Zulage erhalten Sie nur, wenn Sie vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Ihrer Zulagen einzahlen, mindestens müssen jedoch 60 Euro je Jahr gespart werden.

Wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Die Riester-Rente wird bei Renteneintritt, frühestens aber ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Sie können sich für eine direkte Auszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals entscheiden und erhalten den restlichen Betrag als lebenslange monatliche Rente.

Werden die Rentenzahlungen besteuert?
Die Rentenzahlungen aus der Riester-Rente werden mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Meist rechnet sich dies aber, da der Steuersatz im Alter in der Regel deutlich niedriger ausfällt als zu Berufszeiten.

Worin besteht der Steuervorteil der Riester-Rente?
Sie können die Beiträge, die Sie für die Riester-Rente zahlen, in der Steuererklärung geltend machen. Dies ist bis zu einem Betrag von 2.100 Euro jährlich möglich und wird als Sonderausgaben in der Anlage AV eingetragen. Vom errechneten Steuervorteil wird der Zulagenbetrag abgezogen und als Steuererstattung vermerkt.

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Claude Burgard – Ihr unabhängiger Versicherungsexperte für die private Rente in Saarbrücken

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